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Verhinderungspflege – 8 häufige Fragen zur Antragstellung

Heute möchte ich mit euch ein paar typische Fragen zum Beantragen der Verhinderungspflege klären. Was genau Verhinderungspflege ist hatte ich ja bereits beschrieben, hier nun die typischen Fragen zur Antragstellung.

Ein Wort vorweg: In dieser Rubrik beantworte ich typische Fragen von Pflegenden Angehörigen in einfachen Worten und Bildern, so dass man sie als Laie gut verstehen kann. Als Coach biete ich keinerlei rechtliche Beratung an, ich stelle hier lediglich den Stand meiner Recherche nach bestem Wissen dar, kann jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder juristische Genauigkeit erheben. Alle Angaben müsst ihr selbständig überprüfen! Falls nötig beratet euch daher mit einem Rechtsbeistand Eures Vertrauens.
Falls irgendwelche Angaben sachlich inkorrekt oder veraltet sein sollten, bitte ich euch um Mithilfe: Schreibt mir, damit ich es ändern kann!

1) Kann jeder Verhinderungspflege bekommen?

Die Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass man eine Pflegestufe hat. Bereits ab PS0 ist es möglich.

ABER: Es gibt eine 6-Monats-Regel! Das bedeutet: Die pflegebedürftige Person muss vorher mindestens 6 Monate im häuslichen Umfeld gepflegt worden sein.

Die Kassen sagen einfachheitshalber, dass mit man 6 Monate nachdem man die Pflegestufe erhalten hat einen Anspruch auf VHP hat. Das ist aber nur eine Richtlinie. Sie ist plausibel, aber verhandelbar.

Zwei gute Gründe die VHP sofort zu bekommen:
A) Du pflegst einen Angehörigen, der noch nie eine Pflegestufe hatte, aber gleich beim ersten Antrag die PS 2 oder PS1 + erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bekommen hat: Da liegt es schon nahe, dass die Person bereits lange vorher gepflegt wurde, oder?
B) Du pflegst ein Kind, das eine angeborene Behinderung hat – auch hier ist es naheliegend, dass schon von Geburt an ein erhöhter Pflegebedarf bestand. Falls du einen Nachweis brauchst: Schau mal ins gelbe Untersuchungsheft in dem die Entwicklung dokumentiert wird. Oder bitte den Kinderarzt ein kurzes Schreiben aufzusetzen, dass bereits seit mehr als 6 Monaten ein erhöhter Pflegeaufwand gegenüber Gleichaltrigen bestand.

2) “Muss ich überhaupt einen Antrag stellen?”

Theoretisch: Nein. Aber die Kassen verlangen das nunmal. Und hey – an diesem Punkt kann man es ihnen ja einfach mal Recht machen oder?

Aber in der Tat: Die Verhinderungspflege ist eigentlich etwas, das dir mit der PS einfach zusteht. Und weil die VHP ja auch für den Fall einer “Verhinderung” gedacht ist, KANN man manchmal gar nicht “vorher” beantragen. Denn wenn man nunmal spontan selbst zum Arzt muss, dann bezahlt man halt jemanden, der sich kümmert. Solche Quittungen kann man im Prinzip auch einreichen ohne jemals vorher bei der Kasse einen Antrag auf VHP gestellt zu haben. Man stellt dann einen Antrag auf Erstattung entstandener Kosten und belegt diese.

In der Praxis ist es aber so, dass die Kassen gern alles hübsch ordentlich schriftlich haben möchten. Und zwar vorher. (Falls da draussen irgendein Kassenmitarbeiter ist, der mir erklären kann, warum: Ich wäre begeistert über eine Aufklärung!)

Es gibt eigentlich keinen guten Grund dafür und die Juristen in den Foren von Pflegenden Angehörigen erklären regelmässig, dass sie auch keine rechtliche Grundlage erkennen könnten – aber hey – als Pflegepersonen haben wir genug andere Sorgen: Also füllen wir halt das gewünschte Formular aus!

3) “Aber ich weiss doch noch gar nicht wann ich jemanden brauche?”

Wir müssen wohlgemerkt NICHT genau in den Antrag reinschreiben wann wir die VHP in Anspruch nehmen wollen oder wieviel Zeit wir brauchen! Wir geben einfach den Zeitraum vom 1.1.des Jahres bis 31.12. des Jahres an.

4) “Und wen soll ich als Person angeben?”

Die Kasse will gern wissen WER denn die VHP erbringen soll. Und genau das ist das Idiotische daran, den Antrag vorher stellen zu sollen … Denn man weiss ja nunmal vorher gar nicht wann man verhindert sein wird und wer aus dem Netzwerk dann einspringen kann!

Aber wir machen es uns einfach: Wenn ihr schon Kräfte habt, die bereit stehen um einzuspringen wenn es nötig ist, dann notiert Namen, Adresse, Telefonnummer und Verwandtschaftsgrad und tragt die Leute als VHP-Kräfte ein.

Hier geht es nur darum sicherzustellen, dass darunter kein naher Angehöriger ist. (Falls ihr doch Nahe Angehörige einsetzen wollt, lest meinen Artikel dazu etwas weiter unten).

Wenn ihr während des Jahres die Person wechselt oder welche dazukommen ist das normalerweise kein Problem. Einfach nach- oder ummelden.

Falls ihr noch keine Person habt, schreibt rein, dass die Daten nachgereicht werden, sobald eine entsprechende Person gefunden wurde.

Einen kleinen Vorteil hat es für uns aber auch, wenn unsere VHPler bei der Kasse gemeldet sind: Kein übelwollender Nachbar kann euch unterstellen, dass die Dame die da einmal die Woche für 2 Stunden kommt eine unangemeldete Putzhilfe sein könnte oder dass der Babysitter womöglich nicht bei der Bundesknappschaft gemeldet wäre …

5) “Die wollen auch den Grund wissen!!”

Jupp. Die wollen wissen ob ihr in Urlaub fahrt oder länger weg seid. Dann wird nämlich das Pflegegeld gekürzt. Hab ich im Grundsatzartikel mal erläutert.

Aber hier gehts ja um die “stundenweise Verhinderungspflege” und da schreibt ihr “Sonstiges” oder “Diverse Besorgungen” oder “Anderweitige Verpflichtungen”.

Ihr braucht da jetzt nicht exakt aufzuführen ob ihr zum Handball-Wettkampf des ältesten Sohnes oder zum Friseur oder zum Hautkrebs-Screening musstet …. Echt nicht!

6) “Kann die Krankenkasse denn jetzt das Pflegegeld kürzen wenn ich stundenweise VHP in Anspruch nehme?”

Nicht, wenn du wirklich nur ein paar Stunden weg bist. Aber wer die Pflegeperson mehr als 8 Stunden unterwegs ist im Prinzip schon. Dann gilt man halt als einen ganzen Tag weg – und das ist dann halt “Urlaub”.

Wer also “stundenweise” VHP abrechnen möchte kann nicht länger als 7 Stunden und 59 Minuten ausser Haus bleiben.

7) “Wenn aber nun jemand vom Pflegedienst die VHP macht – woher weiss ich dann wieviel Geld ich noch hab?”

Na ja – erstens kannst du ja mitnotieren wer wann wie oft da war. Du musst eh eine Liste abzeichnen, dass die VHP-Kraft da war. Du kannst dir auch eine Kopie davon ziehen (lassen).

Aber: Du kannst auch jederzeit bei deiner Kasse anrufen und nachfragen bis wann bereits abgerechnet wurde und wieviel Budget du noch hast.

8) “Ich will gar nicht dass jemand ins Haus kommt: Kann ich die Verhinderungspflege auch ganz anders nutzen?”

Ja – die VHP kann man auch für Niedrigschwellige Betreuungsleistungen oder für Urlaub nutzen. Solche Angebote gibt es oft bei der Lebenshilfe oder anderen Trägern. Auch hier sollte die Kasse eine Liste von Anbietern haben, die sie dir zuschicken können.

Ausserdem kann die VHP-Kraft natürlich auch mit der Pflegebedürftigen Person spazieren gehen oder sie ins Kino oder zu einer Therapie begleiten. Sie übernimmt eben das was du tun würdest, wenn du nicht verhindert wärest.

Zusammenfassung

Verhinderungspflege ist eine klasse Sache. Stundenweise VHP ist sehr flexibel einsetzbar. Tageweise VHP dient dem Urlaub oder hilft aus, wenn die Pflegeperson mal krank ist. VHP kann im Falle einer akuten Verhinderung auch spontan eingesetzt und erst hinterher beantragt werden. Die VHP kann von einem Dienst oder Privatpersonen erbracht werden. Nahe Verwandte dürfen nur einen Teilbetrag des Gesamtbudgets erhalten. VHP kann auch flexibel für niedrigschwellige Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Der Antrag, der vorher gestellt wird ist eine Formsache – abgerechnet wird später. Aber dazu an anderer Stelle mehr…

ICH WÜNSCHE EUCH … eine entspanntere Pflege durch ein gutes Netzwerk aus VHPlern!

Ich bin überzeugt davon: Die beste Pflege ist Pflege durch entspannte und gesunde Angehörige! Also nutzt die Entlastung, die euch zusteht. Denn wenn ihr unter der Belastung zusammenbrecht oder mies gelaunt seid, könnt ihr eurer Aufgabe gar nicht gerecht werden!

Also – sorgt gut für eure Lieben – aber sorgt auch für euch selbst!

Eure Marion Mahnke